ADR – GGVSE Transporte Wir bringen Ihre Gefahrgutsendung auf den Weg. Auch per Sammelgut. Direkttransporte mit einem nach § 7 mit Befähigungsschein gem. § 20 SprengG z. B. Airbagmodule Alle Klassen, Klasse 7 nur bedingt !


Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz In Deutschland unterliegen Sprengstoffe und pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich). Unternehmen die unter den § 20 Sprengstoffgesetz fallen, benötigt eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis bzw. die Personen Befähigungsscheine. Zu diesem Zweck ist es notwendig einen staatlich anerkannten und zugelassenen Lehrgang zu besuchen: 1) Grundlehrgang für den Umgang (Verbringen, (Transport auf öffentlichen Verkehrswegen), Verwenden, Aufbewahren, Überlassen, Empfangnahme, Verkehr) mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1/T2 in der Luftfahrt-,Raumfahrt- und Verteidigungstechnik 2) Grundlehrgang für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke zum Schutz vor Fahrzeuginsassen und zugehörige Zündmittel (Airbag und Gurtstraffer) 3) Grundlehrgang für das Aufbewahren und Verbringen sowie das Überlassen und die Empfangnahme von (allen) Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen/ Sätzen für Flughafenbetreiber und Luftfrachtspeditionen
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